Vergütung

Der Erstkontakt ist grundsätzlich kostenfrei.

Im Anschluss daran kann meine Tätigkeit nach Vereinbarung mit Ihnen über folgende Modelle vergütet werden:

  • Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • Vereinbarung eines Stundensatzes und Abrechnung nach Zeitaufwand
  • Abrechnung der gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Der Aufwand von Beratungs- und Vertretungsleistungen ist so individuell wie das zu bearbeitende Rechtsproblem, der Mandant oder die jeweilige Branche.

Ob ein Pauschalhonorar, eine Abrechnung auf Stundenbasis nach einem festen Stundensatz oder eine Abrechnung nach dem kraft Gesetzes geltenden Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) am geeignetsten für Sie ist, entscheidet sich daher nach Kenntnis Ihres Einzelfalls.