Ob Agentur, Onlinehändler oder kreatives Internetunternehmen. Als Anwalt und Berater stehe ich Ihnen bundesweit insbesondere bei folgenden Themen engagiert und praxisnah zur Seite:
IT- bzw. Internetrecht, u.a.
- Rechtssichere Verträge und Webseiten für Unternehmer (B2B und B2C) und Verbraucher, Erstellung und Prüfung von AGB und Teilnahmebedingungen
- Informations- und Kennzeichnungspflichten auf Internetseiten
- Urheberrecht: Nutzung von Texten, Bildern, Videos und Musik im Internet
- Wettbewerbsrecht, Werberecht: Webseiten und Onlinewerbung mit Blick auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Social-Media-Recht: Rechtsfragen rund um Facebook, YouTube, Instagram, Twitter & Co.
- Domainrecht: Vergabe, Lizenzierung, An- und Verkauf von Domains, Domainstreitigkeiten
- Markenrecht: Erlangung von Markenschutz (Markenprüfung und Anmeldung)
- Forderungsmanagement, außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung
Datenschutzrecht, u.a.
- Beratung zur DSGVO und datenschutzrechtlicher Compliance
- Beratung zur praktischen Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben
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Allgemein zum IT-Recht
Der Begriff IT-Recht steht für Informationstechnologierecht. Ähnlich verwendete, teils veraltete und bedeutungsähnliche Begriffe sind: Computerrecht, EDV-Recht, Informationsrecht, Internetrecht, Multimediarecht und Softwarerecht. Das IT-Recht stellt dabei kein klar abzugrenzendes eigenständiges Rechtsgebiet dar, dessen gesetzliche Regelungen beispielsweise in einem eigenen Gesetzbuch wie dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zusammengefasst sind. Es ist vielmehr eine Querschnittsmaterie, die Bezüge zu vielen Rechtsgebieten hat, wie z.B. dem Urheberrecht, dem Zivilrecht, dem Marken- / Domainrecht, dem Telekommunikationsrecht sowie dem Datenschutzrecht. Ganz allgemein werden von diesem Rechtsgebiet diejenigen Lebensbereiche erfasst, in denen IT genutzt wird oder eine Rolle spielt.